EN Storage – Erstes Urteil – LG Stuttgart gibt Klage auf Schadensersatz und Feststellung des Bestehens von Freistellungsansprüchen wegen drohender Forderungen auf Rückerstattung erhaltener Zahlungen statt

Mit am 31.01.2019 verkündetem Urteil hat die 27. Kammer des Landgerichts Stuttgart (Az.: 27 O 384/17) in einem ersten Urteil u. a. die für die EN Storage GmbH tätigen Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz verurteilt und der Klage auch in Bezug auf die Feststellung des Anspruchs auf Freistellung von etwaigen Forderungen auf Rückerstattung erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter stattgegeben (vgl. auch Mitteilung zum Komplex EN Storage GmbH v. RA Konnegen vom 28.02.2017). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren wird vor dem OLG Stuttgart geführt (Az.: 12 U 59/19).

Sachverhalt:

Die Anleger erwarben bei der EN Storage GmbH Datenspeicher, sog. Storage-Systeme. Das Anlage- und Geschäftsmodell sah vor, dass diese an die EN Storage GmbH von den Anlegern über Nutzungsüberlassungsverträge zurückvermietet wurden, die EN Storage GmbH dann mit diesen Systemen im Auftrag Dritter, so die Werbung und Vertragsgestaltung (Industrie, Staaten), Dienstleistungen erbrachte.

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EN Storage GmbH – Insolvenzantrag gestellt – Geschäftsbetrieb vorläufig eingestellt – Zwei Anlegergruppen betroffen

Nachdem am Donnerstag, den 23.02.2017, die Büroräume der EN Storage GmbH, Herrenberg, durchsucht wurden und der Geschäftsführer, Edvin Novalic, verhaftet worden ist und sich noch in Untersuchungshaft befinden soll, hat das AG Stuttgart – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 06.03.2017 (Az.: 6 IN 190/17) gem. der §§ 21, 22 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Arreste, einstweilige Verfügungen) in das Vermögen der Schuldnerin untersagt, soweit das bewegliche Vermögen betroffen ist und RA Dr. Holger Leichtle, in Herrenberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mitgeteilt,

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