Bausparvertrag – Klausel über monatliche Kontogebühr in Darlehensphase unwirksam

BGH, Urt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 308/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 068/2017 vom 09.05.2017

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ unwirksam ist.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich vorsehen.

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Zusätzliche Darlehensgebühr für Auszahlung des Bauspardarlehens im Rahmen eines Bausparvertrages benachteiligt den Darlehensnehmer (Verbraucher) unangemessen

BGH, Urt. v. 08.11.2016 – Az.: XI ZR 552/15
Quelle: Pressemitteilung Nr.: 198/2016 v. 08.11.2016

Eine vorformulierte Bestimmung über eine „Darlehensgebühr“ in Höhe von 2 Prozent der Darlehenssumme in Bausparverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern ist gemäß § 307 BGB unwirksam.

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