Arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahmeklausel – Wechsel des Arbeitnehmers in neues Tarifgebiet – Ende der Dynamik ab diesem Zeitpunkt

 

BAG, Urt. v. 11.12.2024, 4 AZR 44/24

Sachverhalt

Der Kläger war seit 1990 bei der Beklagten beschäftigt, ist nicht gewerkschaftlich organisiert. Der Arbeitsvertrag („Einstellungsnachricht“ 1990) verweist mit einer Bezugnahmeklausel auf die „Tarifbestimmungen für Arbeiter der Metallindustrie in Nordwürttemberg/Nordbaden“ MTV NW/NB sowie Betriebsordnung und Betriebsvereinbarungen.

Die Bezugnahmeklausel hat folgenden Wortlaut:

„Für Ihr Arbeitsverhältnis gelten die gesetzlichen Vorschriften, die Tarifbestimmungen für Arbeiter der Metallindustrie in Nordwürttemberg und Nordbaden sowie die Betriebsordnung und die Betriebsvereinbarungen unseres Unternehmens.“

Die Beklagte ist Mitglied sowohl bei Südwestmetall (Baden-Württemberg) als auch bei PfalzMetall (Rheinland-Pfalz).

Der Kläger war zunächst in Baden-Württemberg tätig und nach dortigen Tarifverträgen bezahlt. 2021 erfolgte die Versetzung nach Rheinland-Pfalz im Rahmen des Direktionsrechts (§ 106 GewO) zum 01. Oktober. Der Kläger erhielt die Vergütung ab dann nach dem Tarifvertrag Rheinland-Pfalz, allerdings unterhalb des nach dem MTV NW/NB zugesagten „Alterssicherungsbetrags“. „Arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahmeklausel – Wechsel des Arbeitnehmers in neues Tarifgebiet – Ende der Dynamik ab diesem Zeitpunkt“ weiterlesen

BGH bejaht Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

BGH, Urt. v. 24.10.2018 – Az.: VIII ZR 66/17 –Quelle: BGH – Pressemitteilung – Nr.: 169/2018 vom 24.10.2018

Der vom Kläger bei der Beklagten gekaufte und im Dezember 2012 gelieferte BMW X3 xDrive20 (KP 38.265,- €) war mit einem Schaltgetriebe und einer Software bestückt, die bei drohender Überhitzung der Kupplung eine Warnmeldung einblendet. Ab Januar 2013 erschien diese Warnmeldung im Display des Autoradios mehrfach und forderte den Fahrer auf, den Pkw vorsichtig anzuhalten und die Kupplung bis zu 45 Minuten abkühlen zu lassen. Trotz mehrfacher Werkstattaufenthalte in einer Niederlassung der Beklagten, trat diese Warnmeldung auch danach wiederholt auf, so dass der Kläger von der Beklagten im Juli 2013 die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangte. Die Beklagte teilte dem Kläger u. a. mit, er müsse das Fahrzeug gar nicht anhalten, die Kupplung könne auch im Fahrbetrieb abkühlen. Während des bereits laufenden Rechtsstreits gab der Kläger den streitgegenständlichen Pkw anlässlich eines Kundendienstes in eine Werkstatt der Beklagten, die im Prozess dann behauptete, während des Kundendienstes sei ein zur Verfügung stehendes Software-Update mit einer korrigierten Warnmeldung aufgespielt worden. Das Oberlandesgericht

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Geschäftskonto – Klausel mit Teilentgelt „Preis pro Buchungsposten“ unwirksam

BGH, Urteil v. 28.07.2015 – Az.: XI ZR 434/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 28.07.2015 Nr.: 129/2015

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt.

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