IT-Recht

Eine abstrakte Definition zum IT-Recht findet sich im deutschen Gesetz nicht. Das IT-Recht ist  Querschnittsmaterie und es kommt zu Überschneidungen und Anwendung mit und in anderen Rechtsgebieten.

Erstellen und Prüfen von z. B.

  • Verträgen über Individualsoftware; Verträge über Verkauf, Vermietung, Leasing und zum Vertrieb von Standardsoftware sowie über Anpassung von Standardsoftware.
  • Verträge im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs

Beratung und Vertretung im Bereich des geistigen Eigentums (z. B. Urheberecht und anderer ausschließlichen Immaterialgüterrechte).
Vertretung außergerichtlich und gerichtlich.