Unwirksame vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern

BGH, Urt. v. 12.09.2017 – Az.: XI ZR 590/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 140/2017 vom 12.09.2017

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen.  

Sachverhalt

Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverein, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Er macht die Unwirksamkeit verschiedener Klauseln geltend, die die beklagte Sparkasse in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenwärtig verwendet bzw. verwendet hat. Im Einzelnen beanstandet der Kläger folgende Regelungen:  

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Missbräuchliche Nutzung Online-Banking kein Beweis ersten Anscheins für grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers

BGH, Urt. v. 26.01.2016 – Az.: XI ZR 91/14 – Quelle: BGH-Pressemitteilung – Nr.: 23/2016 v. 26.01.2016

Online-Banking – Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers. „Missbräuchliche Nutzung Online-Banking kein Beweis ersten Anscheins für grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers“ weiterlesen

Entgeltklausel für Ausstellung einer Ersatzkarte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam

BGH, Urteil v. 20.10.2015 – Az.: XI ZR 166/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 20.10.2015 Nr.: 177/2015

Der Bundesgerichtshof hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist.

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Entgeltklausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 €“ in Vertragsklausel für Privatgirokonten unwirksam

BGH, Urteil v. 27.01.2015 – Az.: XI ZR 174/13 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 27.01.2015 Nr.: 012/2015

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt. Der klagende Verbraucherschutzverband nimmt die beklagte Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender, die Kontoführung von Privatgirokonten betreffender Klausel gegenüber Verbrauchern in Anspruch, die eine Klausel zu einem vierteljährlich fälligen Grundpreis für die Kontoführung ergänzt:

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