Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe durch Kreditinstitut kündbar (BGH, Urt. v. 14.05.2019 – XI ZR 345/18)

Sachverhalt:

Die Kläger schlossen 1996 und 2004 insgesamt drei Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“  mit der beklagten Sparkasse. Die Beklagte hatte 1996 mit einer Werbebroschüre geworben, die u.a. eine Musterberechnung zur Entwicklung eines Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren mit einer monatlichen Sparrate von 150 DM einschließlich der jährlichen Prämienzahlungen enthält. Die Verträge enthalten eine Steigerung der Zahlung einer Prämie von 3 % der im abgelaufenen Sparjahr erbrachten Sparbeiträge bis auf  50 % der geleisteten Sparbeiträge bis zum Ablauf des 15. Jahres.

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Sparkasse – Klausel mit Aufrechnungsverbot für Bankkunden (Verbraucher) unwirksam

BGH, Urt. v. 20.03.2018 – Az.: XI ZR 309/16 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 058/2018 vom 20.03.2018

Der Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 20.03.2018 folgende von einer Sparkasse verwandte Klausel als unwirksam eingestuft, da durch die Verwendung der Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bankkunde – sofern dieser ein Verbraucher ist – unangemessen benachteiligt wird:

„Nummer 11 Aufrechnung und Verrechnung

(1) Aufrechnung durch den Kunden

Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.“

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Unwirksame vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern

BGH, Urt. v. 12.09.2017 – Az.: XI ZR 590/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 140/2017 vom 12.09.2017

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen.  

Sachverhalt

Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverein, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Er macht die Unwirksamkeit verschiedener Klauseln geltend, die die beklagte Sparkasse in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenwärtig verwendet bzw. verwendet hat. Im Einzelnen beanstandet der Kläger folgende Regelungen:  

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Missbräuchliche Nutzung Online-Banking kein Beweis ersten Anscheins für grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers

BGH, Urt. v. 26.01.2016 – Az.: XI ZR 91/14 – Quelle: BGH-Pressemitteilung – Nr.: 23/2016 v. 26.01.2016

Online-Banking – Bei einer missbräuchlichen Nutzung des Online-Bankings spricht kein Beweis des ersten Anscheins für ein grob fahrlässiges Verhalten des Kontoinhabers. „Missbräuchliche Nutzung Online-Banking kein Beweis ersten Anscheins für grobe Fahrlässigkeit des Kontoinhabers“ weiterlesen

Geschäftskonto – Klausel mit Teilentgelt „Preis pro Buchungsposten“ unwirksam

BGH, Urteil v. 28.07.2015 – Az.: XI ZR 434/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 28.07.2015 Nr.: 129/2015

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt.

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