Reservierungsgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Immobilienmaklern unwirksam

BGH, Urteil v. 20.04.2023 – Az.: I ZR 113/22 – Pressemitteilung 70/2023

In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatten die Kläger beabsichtigt, ein von der Beklagten als Immobilienmaklerin nachgewiesenes Grundstück mit Einfamilienhaus zu kaufen. Die Parteien schlossen einen Maklervertrag und im Nachgang dazu einen Reservierungsvertrag, mit dem sich die Beklagte verpflichtete, das Grundstück gegen Zahlung einer Reservierungsgebühr bis zu einem festgelegten Datum exklusiv für die Kläger vorzuhalten. Die Kläger nahmen jedoch vom Kauf Abstand und verlangten von der Beklagten die Rückzahlung der Reservierungsgebühr.

Das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen und das Landgericht die Berufung der Kläger

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Maklervertrag – Konkludenter Abschluss eines Maklervertrags durch Nutzung Internetdienstleistung

OLG Frankfurt a.M., Urteil v. 06.07.2022 – Az.: 13 U 84/21

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall meldete sich der potentielle Kunde auf ein Internetinserat eines Maklers (ImmobilienScout 24). Der Interessent nahm mehrere Maklerleistungen, wie u.a. das Eröffnen eines 360°-Rundgangs durch das angebotene Objekt in Anspruch und nutzte dieses ausgiebig. Aus dem Internetinserat ergab sich die vom Kunden im Falle des Kaufs zu zahlende Provision (Provisionspflicht) eindeutig. Darin sah das Oberlandegericht Frankfurt a.M. den konkludenten Abschluss eines Maklervertrags. Der Interessent machte Vorkenntnis geltend,

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