Bausparvertrag – Klausel über monatliche Kontogebühr in Darlehensphase unwirksam

BGH, Urt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 308/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 068/2017 vom 09.05.2017

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ unwirksam ist.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich vorsehen.

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Geschäftskonto – Klausel mit Teilentgelt „Preis pro Buchungsposten“ unwirksam

BGH, Urteil v. 28.07.2015 – Az.: XI ZR 434/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 28.07.2015 Nr.: 129/2015

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt.

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