Entgeltklausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 €“ in Vertragsklausel für Privatgirokonten unwirksam

BGH, Urteil v. 27.01.2015 – Az.: XI ZR 174/13 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 27.01.2015 Nr.: 012/2015

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt. Der klagende Verbraucherschutzverband nimmt die beklagte Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender, die Kontoführung von Privatgirokonten betreffender Klausel gegenüber Verbrauchern in Anspruch, die eine Klausel zu einem vierteljährlich fälligen Grundpreis für die Kontoführung ergänzt:

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