Terminhinweis – Wann ist ein Zweifamilienhaus maklerrechtlich ein Einfamilienhaus? Verstoß gegen Halbteilungsgrundsatz? Maklervertrag unwirksam? Verliert Makler mn Anspruch auf Maklerprovision? Verhandlungstermin 21.05.2026 um 09:00 Uhr

Am 21.05.2026 um 09:00 Uhr verhandelt der Bundesgerichtshof zur Reichweite des Halbteilungsgrundsatzes, Teilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer in § 656c BGB: Gilt dieser auch dann, wenn ein tatsächlich aus zwei Wohneinheiten bestehendes Haus angeboten und gekauft wird, der Makkler für und Käufer und Verkärufer tätig wird, der Käufer das Haus als Einfamilienhaus nutzen will, das dem Makler erst, nach Abschluss des Makkervertrags über das Internet, mitteilt? 

BGH, Pressemitteilung Nr. 009/2026 vom 13.01.2026 – Az.: I ZR 11/25

Sachverhalt:

Der als Immobilienmakler tätige Kläger vermittelte dem Beklagten auf der Grundlage eines zwischen den Parteien geschlossenen Maklervertrags ein Grundstück mit aufgebautem Haus. Die als vermietetes Zweifamilienhaus inserierte Immobilie besteht aus zwei Wohneinheiten, die im Zeitpunkt des Kaufvertragsschlusses an zwei Mietparteien vermietet waren. Im notariellen Kaufvertrag wurde die Immobilie als Zweifamilienhaus bezeichnet.  

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Grundstückskauf mit Doppelhaushälfte – nur Käufer zahlt Maklerlohn – Rückforderung vom Makler zu 100 % möglich?

BGH – I ZR 138/24 – Entscheidung, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns (§ 656d BGB) vorliegt (Verhandlungstermin 23.01.2025 um 10:00 Uhr)

In dem Verfahren I ZR 138/24 wird der BGH darüber entscheiden, ob und ggf. mit welcher Folge ein Verstoß gegen den Grundsatz der hälftigen Teilung des Maklerlohns, wie er in § 656d BGB festgelegt ist, anzunehmen ist, wenn ein Makler ausschließlich für den Verkäufer der Immobilie tätig geworden ist und sich nur der Käufer zur Zahlung des Maklerlohnes verpflichtet.

Sachverhalt:

Die von der Verkäuferin mit der Vermittlung beauftragte und gewerblich tätige Maklerin (Beklagte), vermittelte ein im Eigentum der Verkäuferin stehendes Grundstück, das mit  einer Doppelhaushälfte bebaut ist, an die Kläger. Der Maklerin entstand durch die Vermittlung ein Anspruch auf Maklerlohn gegenüber der Verkäuferin in Höhe von 25.000,- €. Der im Exposé

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