Aktien – Verluste infolge der insolvenzbedingten Wertlosigkeit von Aktien – Veranlagungszeiträume 2009 bis einschließlich 2019 – BFH schließt Regelungslücke

BFH, Urt. v. 17.11.2020 – Az.: VIII R 20/18 – BFH- Pressemitteilung v. 11.03.2021

Mit am 11.03.2021 veröffentlichtem Urteil hat der Bundesfinanzhof (BFH), aufgrund einer für den betroffenen Veranlagungszeitraum bestehenden Regelungslücke definiert, ab und zu welchem Zeitpunkt aufgrund der Insolvenz einer Aktiengesellschaft (AG) entstehende Verluste steuerbar sind und deshalb – einem Veräußerungsverlust entsprechend – zu berücksichtigen sind. Das ist laut BFH der Fall, wenn die inländische AG infolge einer Insolvenz aufgelöst, abgewickelt und im Handelsregister gelöscht wird und der Aktionär seine Einlage nicht oder nur teilweise zurückerhält. Das gilt auch dann, wenn diese Aktien bereits zeitlich vor der Löschung der AG im Register von der depoführenden Bank aus dem Depot ausgebucht wird.

Sachverhalt:
Der Kläger und Revisionskläger hatte im Jahr 2009 Aktien an einer börsennotierten inländischen AG erworben, die in einem Depot verwahrt wurden. Der Kläger war an der AG zu weniger als 1% beteiligt. Die Aktien waren Bestandteil seines steuerlichen Privatvermögens. Über das Vermögen der AG wurde im Jahr 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. „Aktien – Verluste infolge der insolvenzbedingten Wertlosigkeit von Aktien – Veranlagungszeiträume 2009 bis einschließlich 2019 – BFH schließt Regelungslücke“ weiterlesen