Fluggast hat Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten bei Flugverspätung

Landgericht Frankfurt a. M. – Urt. v. 06.09.2018 – Az.: 2-24 S 340/17

Mit seinem Urteil hat das Landgericht Frankfurt a. M. – wiederholt und an seiner Rechtsprechung festhaltend – entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen, das seine gesetzliche Pflicht zur rechtzeitigen Beförderung durch eine Annulierung des gebuchten Fluges verletzt hat, dem Fluggast auch die zur Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen hat. Die Kläger buchten einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise, die Buchungen für den Flug waren bestätigt. Zwei Tage vor Reisbeginn meldete sich bei der beklagten Fluggesellschaft eine Vielzahl des Flugbesatzungspersonals im Rahmen eines „wilden“ Streiks krank, der sich gegen in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Pläne der Beklagten richtete, Umstrukturierungsmaßnahmen durch eine Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft Etihad Airways umzusetzen.

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Terminhinweis – BGH entscheidet über Ersatz von Mehrkosten für in Eigenregie gebuchten und durchgeführten Ersatzflug Verhandlungstermin 03.07.2018

Quelle: BGH – Pressemitteilung – Nr.: 100/2018 vom 05.06.2018 – BGH – Az. X ZR 96/17

Der Bundesgerichtshof wird am 03.07.2018 darüber entscheiden, ob bei verspätetem Rückflug von einer Pauschalreise, die Mehrkosten eines ohne  vorheriges Abhilfeverlangen und ohne Fristsetzung in Eigenregie gebuchten und durchgeführten Ersatzfluges vom Reiseveranstalter als Schadensersatz verlangt werden können.

Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofes:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2018&Sort=3&nr=84187&pos=1&anz=101