Bausparvertrag – BGH bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife

BGH, Urteile v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 021/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) – jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** – kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind.

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Widerruf Verbraucherdarlehensvertrag – Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen

BGH, Urt. v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 467/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 020/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, ob eine Klage zulässig ist, mit der die Feststellung begehrt wird, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers rückabzuwickeln ist.

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Widerrufsbelehrung – BGH entscheidet über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

BGH, Urt. v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 381/16 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 019/2017 v. 21.02.2017

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, welche Bedeutung den besonderen Umständen der konkreten Vertragssituation – Anwesenheit Bankkunde und Bankmitarbeiter – bei der Bewertung von Widerrufsbelehrungen zukommt.

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Vorsteuerabzug – Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung, so dass Steuernachzahlungen und die Vollverzinsung entfallen

BFH, Urt. v. 20.10.2016 – Az.: V R 28/15 – Quelle: BFH Pressemitteilung Nr.: 77 v. 21.12.2016

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat.

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Sofortüberweisung.de reicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel

OLG Frankfurt a.M. – Urt. v. 24.08.2016 – Az.: 11 U 123/15 – Quelle: NJW Heft 50/2016 v. 08.12.2016

Das OLG Frankfurt a.M. hat dem zur Deutschen Bahn AG gehörenden Reiseportal start.de erlaubt, die Sofortüberweisung als alleinige kostenlose Zahlungsmöglichkeit im Internet anzubieten.

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Beweislastumkehr bei Sachmangel – Aufgabe und Änderung der Rechtsprechung

BGH, Urt. v. 12.10.2016 – Az.: VIII ZR 103/15 – Quelle: NJW Heft 49/2016 v. 01.12.2016

Der 8. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass § 476 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass die dort vorgesehene Beweislastumkehr zugunsten des Käufers schon dann greift, , wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (ohne Mangelerscheinung) gezeigt hat, der – unterstellt, er hätte seine Ursache in einem dem Verkäufer zuzurechnenden Umstand – dessen Haftung wegen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit begründen würde.

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Abo – Streamingdienste – Verkürzter Widerruf

OLG München, Urt. v. 30.06.2016 – Az.: 6 U 732/16 – Quelle: NJW Heft 49/2016 v. 01.12.2016

Das OLG München hat mit dem zitierten Urteil zugunsten des Streamingdienstes Sky Online entschieden, dass das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten nicht nur beim einmaligen Herunterladen eines solchen Inhalts, sondern auch bei längerfristigen Leistungen in Form von Abonnements gilt. Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen.

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Keine Störerhaftung für passwortgesichertes WLAN

BGH, Urt. v. 24.11.2016 – Az.: I ZR 220/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 212/2016 v. 24.11.2016

Die Klägerin ist Inhaberin von Verwertungsrechten an dem Film „The Expendables 2“. Sie nimmt die Beklagte wegen des öffentlichen Zugänglichmachens dieses Filmwerks im Wege des „Filesharing“ auf Ersatz von Abmahnkosten in Anspruch. Der Film ist im November und Dezember 2012 zu verschiedenen Zeitpunkten über den Internetanschluss der Beklagten durch einen unbekannten Dritten öffentlich zugänglich gemacht worden, der sich unberechtigten Zugang zum WLAN der Beklagten verschafft hatte. Die Beklagte hatte ihren Internet-Router Anfang 2012 in Betrieb genommen.

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