Unternehmensdarlehensvertrag – Unwirksame Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Unternehmern

BGH, Urtt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 104/2017 vom 04.07.2017

In den beiden Verfahren sind die Darlehensnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die mit den jeweiligen Banken geschlossenen Darlehensverträge enthalten Formularklauseln, wonach der Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges „Bearbeitungsentgelt“ bzw. eine „Bearbeitungsgebühr“ zu entrichten hat. Gegenstand der Klagen ist die Rückzahlung dieses Entgelts, weil die angegriffenen Klauseln nach Ansicht der Kläger unwirksam sind. Während die Klage im Verfahren XI ZR 562/15 in den Vorinstanzen erfolgreich war, wurde die Klage in dem Verfahren XI ZR 233/16 von den Vorinstanzen abgewiesen.  

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Bausparvertrag – Klausel über monatliche Kontogebühr in Darlehensphase unwirksam

BGH, Urt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 308/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 068/2017 vom 09.05.2017

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ unwirksam ist.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich vorsehen.

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Filesharing über einen Familienanschluss „Loud“ – Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers

BGH, Urt. v. 30.03.2017 – Az.: I ZR 19/16 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 046/2017 v. 30.03.2017

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat hat sich erneut mit Fragen der Haftung wegen der Teilnahme an Internet-Tauschbörsen befasst.

Die Klägerin hat die Verwertungsrechte an den auf dem Musikalbum „Loud“ der Künstlerin Rihanna enthaltenen Musiktiteln inne. Sie nimmt die Beklagten wegen Urheberrechtsverletzung auf Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500 € sowie auf Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 1.379,80 € in Anspruch, weil diese Musiktitel über den Internetanschluss der Beklagten im Januar 2011 im Wege des „Filesharing“ öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Die Beklagten haben bestritten, die Rechtsverletzung begangen zu haben, und darauf verwiesen, ihre bei ihnen wohnenden und bereits volljährigen drei Kinder hätten jeweils eigene Rechner besessen und über einen mit einem individuellen Passwort versehenen WLAN-Router Zugang zum Internetanschluss gehabt. Die Beklagten haben erklärt, sie wüssten, welches ihrer Kinder die Verletzungshandlung begangen habe; nähere Angaben hierzu haben sie jedoch verweigert.

Das Landgericht hat der Klägerin Schadensersatz in Höhe von 2.500 € und den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von 1.044,40 € zugesprochen und die Klage im Übrigen abgewiesen. Die dagegen gerichtete Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben.

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EN Storage GmbH – Insolvenzantrag gestellt – Geschäftsbetrieb vorläufig eingestellt – Zwei Anlegergruppen betroffen

Nachdem am Donnerstag, den 23.02.2017, die Büroräume der EN Storage GmbH, Herrenberg, durchsucht wurden und der Geschäftsführer, Edvin Novalic, verhaftet worden ist und sich noch in Untersuchungshaft befinden soll, hat das AG Stuttgart – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 06.03.2017 (Az.: 6 IN 190/17) gem. der §§ 21, 22 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Arreste, einstweilige Verfügungen) in das Vermögen der Schuldnerin untersagt, soweit das bewegliche Vermögen betroffen ist und RA Dr. Holger Leichtle, in Herrenberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mitgeteilt,

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Bausparvertrag – BGH bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife

BGH, Urteile v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 021/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) – jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** – kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind.

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Widerruf Verbraucherdarlehensvertrag – Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen

BGH, Urt. v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 467/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 020/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, ob eine Klage zulässig ist, mit der die Feststellung begehrt wird, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers rückabzuwickeln ist.

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Widerrufsbelehrung – BGH entscheidet über die Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

BGH, Urt. v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 381/16 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 019/2017 v. 21.02.2017

Der u.a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, welche Bedeutung den besonderen Umständen der konkreten Vertragssituation – Anwesenheit Bankkunde und Bankmitarbeiter – bei der Bewertung von Widerrufsbelehrungen zukommt.

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Vorsteuerabzug – Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung, so dass Steuernachzahlungen und die Vollverzinsung entfallen

BFH, Urt. v. 20.10.2016 – Az.: V R 28/15 – Quelle: BFH Pressemitteilung Nr.: 77 v. 21.12.2016

Berichtigt der Unternehmer eine Rechnung für eine von ihm erbrachte Leistung, wirkt dies auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurück, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Grundsatzurteil vom 20. Oktober 2016 V R 26/15 entgegen der bisherigen Verwaltungspraxis und unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden hat.

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Sofortüberweisung.de reicht als einziges kostenloses Zahlungsmittel

OLG Frankfurt a.M. – Urt. v. 24.08.2016 – Az.: 11 U 123/15 – Quelle: NJW Heft 50/2016 v. 08.12.2016

Das OLG Frankfurt a.M. hat dem zur Deutschen Bahn AG gehörenden Reiseportal start.de erlaubt, die Sofortüberweisung als alleinige kostenlose Zahlungsmöglichkeit im Internet anzubieten.

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Beweislastumkehr bei Sachmangel – Aufgabe und Änderung der Rechtsprechung

BGH, Urt. v. 12.10.2016 – Az.: VIII ZR 103/15 – Quelle: NJW Heft 49/2016 v. 01.12.2016

Der 8. Zivilsenat des BGH hat entschieden, dass § 476 BGB richtlinienkonform dahin auszulegen ist, dass die dort vorgesehene Beweislastumkehr zugunsten des Käufers schon dann greift, , wenn diesem der Nachweis gelingt, dass sich innerhalb von sechs Monaten ab Gefahrübergang ein mangelhafter Zustand (ohne Mangelerscheinung) gezeigt hat, der – unterstellt, er hätte seine Ursache in einem dem Verkäufer zuzurechnenden Umstand – dessen Haftung wegen Abweichung von der geschuldeten Beschaffenheit begründen würde.

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