Bank- und Kapitalanlagerecht

Die Kanzlei vertritt sowohl Banken als auch Anleger, außergerichtlich und gerichtlich.

Schadensfälle:

Werden Anleger, die Geld verloren bzw. dauerhafte Verluste erlitten haben, vertreten, so beinhaltet das zunächst die Prüfung der Vertragsunterlagen und ggf. der Beratungsunterlagen. Fällt das Ergebnis der Prüfung in Bezug auf die Erfolgsaussichten der Durchsetzung der Forderungen positiv aus, werden diese auch geltend gemacht und erforderlichen Falls vor Gericht durchgesetzt. Die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung und die Einholung der Deckungszusage wird – sofern gewünscht – ebenfalls übernommen.

Beratung, Vermittlung und Vertrieb für Kapitalanlagen:

Sie wollen für Ihre Projekte Investoren gewinnen oder als Anlageberater oder Anlagevermittler tätig werden? Dann übernehmen wir für Emittenten die rechtliche Beratung und Prospekterstellung sowie die Korrespondenz mit der BaFin und die Vertretung gegenüber dieser Behörde.