Fluggastrechte – Ausgleichszahlung bei Verspätung des für einen annullierten Flug angebotenen Ersatzflugs

BGH, Urt. v. 10.10.2017 – Az.: X ZR 73/16 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 158/2017 vom 10.10.2017

Die Kläger begehren eine Ausgleichszahlung in Höhe von jeweils 600 € nach Art. 5 Abs. 1 Buchst. c i.V.m. Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechteverordnung).

Sachverhalt:

Die Kläger buchten bei dem beklagten Luftverkehrsunternehmen einen Flug von Frankfurt am Main nach Singapur mit Anschlussflug nach Sydney, der auf beiden Teilstrecken von der Beklagten durchgeführt werden sollte. Die Beklagte annullierte den ersten Flug von Frankfurt nach Singapur am vorgesehenen Abflugtag und bot den Klägern als Ersatz einen Flug eines anderen Luftverkehrsunternehmens an, der am selben Tag starten und am Folgetag um etwa die gleiche Uhrzeit wie der ursprünglich vorgesehene Flug in Singapur landen sollte. Der Start dieses Fluges verzögerte sich jedoch um etwa 16 Stunden, so dass die Reisenden den ursprünglich vorgesehenen Weiterflug in Singapur nicht erreichten und mit einer Verspätung von mehr als 23 Stunden in Sydney ankamen.

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Unwirksame vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse gegenüber Verbrauchern

BGH, Urt. v. 12.09.2017 – Az.: XI ZR 590/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 140/2017 vom 12.09.2017

Der unter anderem für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass mehrere vorformulierte Entgeltklauseln einer Sparkasse unwirksam sind und deshalb gegenüber Verbrauchern nicht verwendet werden dürfen.  

Sachverhalt

Der Kläger ist ein Verbraucherschutzverein, der als qualifizierte Einrichtung gemäß § 4 UKlaG eingetragen ist. Er macht die Unwirksamkeit verschiedener Klauseln geltend, die die beklagte Sparkasse in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis gegenwärtig verwendet bzw. verwendet hat. Im Einzelnen beanstandet der Kläger folgende Regelungen:  

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Pkw – VW Eos 2.0 TDI – Manipulierte Software – Typengenehmigung nicht erloschen – Kein Schadensersatzanspruch

LG Braunschweig, Urt. v. 31.08.2017 – Az.: 3 O 21/17 – Quelle: LG Braunschweig – Pressemitteilung v. 31.08.2017

Das Landgericht Braunschweig hat (anders und gegensätzlich z. B. zum LG Arnsberg – vgl. Mitteilung v. 18.08.2017 – Pkw – VW Passat…) die Klage eines PKW-Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises im Zusammenhang mit dem sog. Abgasskandal gegen die Volkswagen AG abgewiesen. Zugleich ist die Kammer dem Aussetzungsantrag der Klägerseite zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) nicht gefolgt.

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OS-Plattform – eBay – gewerblicher Anbieter – Klickbarer Link zur OS-Plattform Pflicht

OLG Hamm, Hinweisbeschl. v. 03.08.2017 – Az.: 4 U 50/17- Quelle: NJW Heft 36/2017 v. 31.08.2017

Auch gewerbliche Anbieter, die auf der Internetplattform eBay als Anbieter auftreten, müssen ihr Angebot mit einem klichkbaren Link zur OS-Plattform – dem Onlineportal der Europäischen Union zur Unterstützung einer außergerichtlichen Streitbeilegung zwischen Verbrauchern  und Unternehmern (http://ec.eeuropa.eu/consumers/odr/) – versehen. Darauf hat das OLG Hamm in einem Hinweisbeschluss in einer einstweiligen Verfügungssache hingewiesen. Ein Software-Händler

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Pkw – VW Passat – Manipulierte Software – Unzumutbarkeit der Nachbesserung zum Rücktrittszeitpunkt

LG Arnsberg, Urt. v. 12.05.2017 – Az.: I-2 O 264/16 – Quelle: NJW Heft 33/2017 v. 10.08.2017

Das Landgericht Arnsberg hat in der Entscheidung vom 12. Mai 2017 dem Käufer eines VW Passat zum Kaufpreis von etwas über 37.007,31 Euro Recht gegeben und die Volkswagen AG zur Rücknahme des Fahrzeugs, Erstattung des Kaufpreises und zur Zahlung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilt und den Verzug der Beklagten mit der Rücknahme des Fahrzeugs festgestellt. Das Landgericht hat wesentlich ausgeführt, dass das im August 2012 gekaufte Fahrzeug nicht der üblichen Beschaffenheit entspricht, wenn eine darin eingebaute Software erkennt, wenn sich das Fahrzeug im Testzyklus befindet, und während dieser Testphase einen Agbasrückführungsprozess aktiviert, der zu einem geringeren Stickoxidausstoß führt.

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Unternehmensdarlehensvertrag – Unwirksame Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt in Darlehensverträgen zwischen Kreditinstituten und Unternehmern

BGH, Urtt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 104/2017 vom 04.07.2017

In den beiden Verfahren sind die Darlehensnehmer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die mit den jeweiligen Banken geschlossenen Darlehensverträge enthalten Formularklauseln, wonach der Darlehensnehmer ein laufzeitunabhängiges „Bearbeitungsentgelt“ bzw. eine „Bearbeitungsgebühr“ zu entrichten hat. Gegenstand der Klagen ist die Rückzahlung dieses Entgelts, weil die angegriffenen Klauseln nach Ansicht der Kläger unwirksam sind. Während die Klage im Verfahren XI ZR 562/15 in den Vorinstanzen erfolgreich war, wurde die Klage in dem Verfahren XI ZR 233/16 von den Vorinstanzen abgewiesen.  

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Bausparvertrag – Klausel über monatliche Kontogebühr in Darlehensphase unwirksam

BGH, Urt. v. 09.05.2017 – Az.: XI ZR 308/15 – Quelle: Pressemitteilung – Nr.: 068/2017 vom 09.05.2017

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine vorformulierte Bestimmung über eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens vom Verbraucher in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ unwirksam ist.

Sachverhalt:

Der Kläger, ein Verbraucherschutzverband, wendet sich mit der Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG gegen eine von der beklagten Bausparkasse in den von ihr abgeschlossenen Bausparverträgen verwendete Klausel sowie eine damit korrespondierende Regelung in den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) der Beklagten, die jeweils eine vom Bausparer in der Darlehensphase zu zahlende „Kontogebühr“ in aktueller Höhe von 9,48 € jährlich vorsehen.

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EN Storage GmbH – Insolvenzantrag gestellt – Geschäftsbetrieb vorläufig eingestellt – Zwei Anlegergruppen betroffen

Nachdem am Donnerstag, den 23.02.2017, die Büroräume der EN Storage GmbH, Herrenberg, durchsucht wurden und der Geschäftsführer, Edvin Novalic, verhaftet worden ist und sich noch in Untersuchungshaft befinden soll, hat das AG Stuttgart – Insolvenzgericht – mit Beschluss vom 06.03.2017 (Az.: 6 IN 190/17) gem. der §§ 21, 22 InsO Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (z. B. Arreste, einstweilige Verfügungen) in das Vermögen der Schuldnerin untersagt, soweit das bewegliche Vermögen betroffen ist und RA Dr. Holger Leichtle, in Herrenberg, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mitgeteilt,

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Bausparvertrag – BGH bejaht Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife

BGH, Urteile v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 185/16 und XI ZR 272/16 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 021/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei im wesentlichen Punkt parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass eine Bausparkasse Bausparverträge gemäß § 489 Abs. 1 Nr. 3 BGB* in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung (im Folgenden a.F.) – jetzt § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB** – kündigen kann, wenn die Verträge seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif sind, auch wenn diese noch nicht voll bespart sind.

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Widerruf Verbraucherdarlehensvertrag – Bundesgerichtshof entscheidet über die Zulässigkeit von Feststellungsklagen in Widerrufsfällen

BGH, Urt. v. 21.02.2017 – Az.: XI ZR 467/15 – Quelle: Pressemitteilung Nr.: 020/2017 v. 21.02.2017

Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, ob eine Klage zulässig ist, mit der die Feststellung begehrt wird, dass ein Verbraucherdarlehensvertrag aufgrund des Widerrufs der auf seinen Abschluss gerichteten Willenserklärung des Verbrauchers rückabzuwickeln ist.

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