Ausschluss der Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten bei Vollrückzahlung des Darlehens ist unwirksam

BGH Urteil v. 19.01.2016 – Az.: XI ZR 388/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 19.01.2016 Nr.: 014/2016

Der Bundesgerichtshof hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzvereins entschieden, dass die Klausel in einem Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut und einem Verbraucher, wonach im Falle vorzeitiger Vollrückzahlung des Darlehens zukünftige Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unberücksichtigt bleiben, unwirksam ist.

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497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10.06.2010 geltenden Fassung) schließt die Geltendmachung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Darlehensvertrags in Folge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers aus

BGH Urteil v. 19.01.2016 – Az.: XI ZR 103/15 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 19.01.2016 Nr.: 013/2016

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass § 497 Abs. 1 BGB (in der bis zum 10. Juni 2010 geltenden Fassung) eine spezielle Regelung zur Schadensberechnung bei notleidenden Krediten enthält, die vom Darlehensgeber infolge Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers vorzeitig gekündigt worden sind. Die Vorschrift schließt die Geltendmachung einer als Ersatz des Erfüllungsinteresses verlangten Vorfälligkeitsentschädigung aus.

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Entgeltklausel für Ausstellung einer Ersatzkarte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam

BGH, Urteil v. 20.10.2015 – Az.: XI ZR 166/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 20.10.2015 Nr.: 177/2015

Der Bundesgerichtshof hat auf die Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbandes entschieden, dass die Entgeltklausel für die Ausstellung einer Ersatzkarte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank unwirksam ist.

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Geschäftskonto – Klausel mit Teilentgelt „Preis pro Buchungsposten“ unwirksam

BGH, Urteil v. 28.07.2015 – Az.: XI ZR 434/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 28.07.2015 Nr.: 129/2015

Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Führung eines Geschäftsgirokontos einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt.

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Kombination eines Verbraucherdarlehensvertrags und einer der Darlehenstilgung dienenden Kapitallebensversicherung kein verbundenes Geschäft

BGH, Urteil v. 05.05.2015 – Az.: XI ZR 206/13 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 05.05.2015 Nr.: 078/2015

Sachverhalt / Verfahrensgang:

Die Klägerin begehrt von der beklagten Bank Rückabwicklung eines von ihr widerrufenen Darlehensvertrags unter Einbeziehung einer tilgungsersetzenden Kapitallebensversicherung.

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Zur Beteiligung des Versicherungsnehmers an Überschüssen und Bewertungsreserven einer Kapital bildenden Lebensversicherung

BGH, Urteil v. 11.02.2015 – Az.: IV ZR 213/14 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 11.02.2015 Nr.: 017/2015

Die Versicherung darf die Beteiligung an den Bewertungsreserven mit dem Schlussüberschuss verrechnen.

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Entgeltklausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 €“ in Vertragsklausel für Privatgirokonten unwirksam

BGH, Urteil v. 27.01.2015 – Az.: XI ZR 174/13 – Quelle: BGH Pressemitteilung v. 27.01.2015 Nr.: 012/2015

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die Unwirksamkeit einer Klausel erkannt, die als Teilentgelt für die Kontoführung einen einheitlichen „Preis pro Buchungsposten“ festlegt. Der klagende Verbraucherschutzverband nimmt die beklagte Bank auf Unterlassung der Verwendung folgender, die Kontoführung von Privatgirokonten betreffender Klausel gegenüber Verbrauchern in Anspruch, die eine Klausel zu einem vierteljährlich fälligen Grundpreis für die Kontoführung ergänzt:

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