Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen – BGH Urteile vom 06.08.2019 – X ZR 128/18 + X ZR 165/18 – BGH Pressemitteilung Nr. 105/2019 vom 06.08.2019

Die Kläger des Verfahrens X ZR 128/18 buchten bei der beklagten Reiseveranstalterin für die Zeit vom 17. Juli bis 7. August 2016 eine Urlaubsreise, die Flüge von Frankfurt am Main nach Las Vegas und zurück sowie verschiedene Hotelaufenthalte umfasste. Den Klägern wurde die Beförderung auf dem für sie gebuchten Hinflug verweigert. Sie flogen daher am folgenden Tag über Vancouver nach Las Vegas, wo sie mehr als 30 Stunden später als geplant eintrafen, und verlangen nunmehr von der Beklagten die Erstattung der für die beiden ersten Tage der Urlaubsreise angefallenen Kosten des Mietwagens und des gebuchten, aber nicht genutzten Hotelzimmers sowie der Kosten für eine wegen der geänderten Reiseplanung erforderlich gewordene Übernachtung in einem anderen Hotel.

Der Kläger des Verfahrens X ZR 165/18 „Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung sind auf reise- und beförderungsvertragliche Schadensersatzansprüche nach nationalem Recht anzurechnen – BGH Urteile vom 06.08.2019 – X ZR 128/18 + X ZR 165/18 – BGH Pressemitteilung Nr. 105/2019 vom 06.08.2019“ weiterlesen

Terminhinweis – Abtretung mietrechtlicher Ansprüche an Legal-Tech-Anbieter (Mietpreisrechner) – Unwirksamkeit oder Wirksamkeit – BGH VIII ZR 285/17

Der ursprünglich auf den 12.06.2019 anberaumte Termin der Revisionsverhandlung wurde verlegt auf den 16.10.2019. Siehe auch die Mitteilung zu den unterschiedlichen Auffassungen und Urteilen der Kammern für Mietsachen bei dem LG Berlin dazu vom 18.10.2018

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Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“ nicht vor Erreichen der höchsten Prämienstufe durch Kreditinstitut kündbar (BGH, Urt. v. 14.05.2019 – XI ZR 345/18)

Sachverhalt:

Die Kläger schlossen 1996 und 2004 insgesamt drei Sparverträge „S-Prämiensparen flexibel“  mit der beklagten Sparkasse. Die Beklagte hatte 1996 mit einer Werbebroschüre geworben, die u.a. eine Musterberechnung zur Entwicklung eines Sparguthabens über einen Zeitraum von 25 Jahren mit einer monatlichen Sparrate von 150 DM einschließlich der jährlichen Prämienzahlungen enthält. Die Verträge enthalten eine Steigerung der Zahlung einer Prämie von 3 % der im abgelaufenen Sparjahr erbrachten Sparbeiträge bis auf  50 % der geleisteten Sparbeiträge bis zum Ablauf des 15. Jahres.

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Sanierungsgewinne wieder Steuerfrei – § 3 a EStG

Nachdem die EU-Komission die beihilferechtliche Unbedenklichkeit der neuen Steuerbefreiungstatbestände  bestätigt hat, werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen (Sanierungsertrag) aus einem Schuldenerlass (z. B. Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis, Forderungsverzichte), der zum Zwecke der Unternehmenssanierung erfolgt, gemäß § 3 a Absatz 1 Satz 1 EStG von der Steuer befreit. Dazu müssen grundsätzlich drei Voraussetzungen vorliegen, wobei verfahrensrechtlich zwischen Altfällen, Schuldenerlass vor dem 09.02.2017 einerseits und Schuldenerlass nach dem 08.02.2017 andererseits, zu unterscheiden ist:

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EN Storage – Erstes Urteil – LG Stuttgart gibt Klage auf Schadensersatz und Feststellung des Bestehens von Freistellungsansprüchen wegen drohender Forderungen auf Rückerstattung erhaltener Zahlungen statt

Mit am 31.01.2019 verkündetem Urteil hat die 27. Kammer des Landgerichts Stuttgart (Az.: 27 O 384/17) in einem ersten Urteil u. a. die für die EN Storage GmbH tätigen Wirtschaftsprüfer auf Schadensersatz verurteilt und der Klage auch in Bezug auf die Feststellung des Anspruchs auf Freistellung von etwaigen Forderungen auf Rückerstattung erhaltener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter stattgegeben (vgl. auch Mitteilung zum Komplex EN Storage GmbH v. RA Konnegen vom 28.02.2017). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Berufungsverfahren wird vor dem OLG Stuttgart geführt (Az.: 12 U 59/19).

Sachverhalt:

Die Anleger erwarben bei der EN Storage GmbH Datenspeicher, sog. Storage-Systeme. Das Anlage- und Geschäftsmodell sah vor, dass diese an die EN Storage GmbH von den Anlegern über Nutzungsüberlassungsverträge zurückvermietet wurden, die EN Storage GmbH dann mit diesen Systemen im Auftrag Dritter, so die Werbung und Vertragsgestaltung (Industrie, Staaten), Dienstleistungen erbrachte.

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Unzulässige Abschalteinrichtung in Pkw nach vorläufiger Rechtsauffassung des BGH ein Sachmangel und Anspruch auf Ersatzlieferung auf mangelfreies Neufahrzeug möglich

BGH – Az.: VIII ZR 225/17 –Quelle: BGH – Pressemitteilung – Nr.: 022/2019 vom 22.02.2019

Die Parteien haben sich verglichen und der auf den 27.02.2019 anberaumte Verhandlungstermin wurde deshalb aufgehoben. Der BGH hat in seinem Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 die Parteien darauf hingewiesen, dass – nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung – bei einem Fahrzeug, mit einer bei Übergabe vorhandenen unzulässigen Abschalteinrichtung (sog. Schummelsoftware) ausgestattet ist (hier: VW Tiguan 2.0 TDI mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189), die den Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand gegenüber dem normalen Fahrbetrieb reduziert, das Vorliegen eines Sachmangels (§ 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB) anzunehmen sei.

Weiter hat der BGH darauf hingewiesen, dass, entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts, die vom Käufer verlangte Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs nicht gemäß § 275 Abs. 1 BGB unmöglich sein dürfte. Grundsätzlich könne der Verkäufer eine Ersatzlieferung allenfalls unter den im Einzelfall festzustellenden Voraussetzungen verweigern, wenn die Ersatzlieferung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist (§ 439 Abs. 4 BGB) möglich ist.

Kommentar: Die Veröffentlichung der Hinweise des BGH zu seiner vorläufigen Rechtsauffassung ist zu begrüßen, da es bisher keine einheitliche Rechtsprechung zur Frage des Vorliegens eines Sachmangels und auch den grundsätzlichen Anspruch des Käufers auf Lieferung eines mangelfreien Ersatzlieferung, bei vorhandener unzulässiger Abschalteinrichtung und Manipulation der Abgaswerte gab. Das dürfte sich nun zugunsten der Käufer solcher Fahrzeuge ändern, Der Hinweisbeschluss vom 08.01.2019 ist auf der Homepage des BGH mittlerweile veröffentlicht.

Fluggast hat Anspruch auf Erstattung von Anwaltskosten bei Flugverspätung

Landgericht Frankfurt a. M. – Urt. v. 06.09.2018 – Az.: 2-24 S 340/17

Mit seinem Urteil hat das Landgericht Frankfurt a. M. – wiederholt und an seiner Rechtsprechung festhaltend – entschieden, dass ein Luftfahrtunternehmen, das seine gesetzliche Pflicht zur rechtzeitigen Beförderung durch eine Annulierung des gebuchten Fluges verletzt hat, dem Fluggast auch die zur Durchsetzung seiner Ansprüche entstandenen Rechtsanwaltskosten zu ersetzen hat. Die Kläger buchten einen Flug im Rahmen einer Pauschalreise, die Buchungen für den Flug waren bestätigt. Zwei Tage vor Reisbeginn meldete sich bei der beklagten Fluggesellschaft eine Vielzahl des Flugbesatzungspersonals im Rahmen eines „wilden“ Streiks krank, der sich gegen in der Öffentlichkeit bekanntgewordene Pläne der Beklagten richtete, Umstrukturierungsmaßnahmen durch eine Zusammenarbeit mit der Fluggesellschaft Etihad Airways umzusetzen.

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Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub vererblich – Erben können von ehemaligem Arbeitgeber Zahlung verlangen

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteil  v. 06.11.2018 – verbundene Rechtssachen C-569/16 und C-570/16– Quelle: EuGH – Pressemitteilung – Nr.: 164/18 vom 06.11.2018

Auf die Vorlagefrage des Bundesarbeitsgerichts (BAG) an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), das Unionsrecht dazu auszulegen, wonach jeder Arbeitnehmer einen bezahlten Mindestjahresurlaub von vier Wochen erhält und dieser Anspruch außer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht durch eine finanzielle Vergütung ersetzt werden darf, hat der EuGH entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub nach dem Unionsrecht nicht mit seinem Tod untergeht. Darüber hinaus können die Erben eines verstobenen Arbeitnehmers eine finanzielle Vergütung für den von diesem nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub verlangen. Sieht das nationale Recht das nicht vor, können sich die Erben direkt auf Unionsrecht berufen. Das gilt sowohl gegenüber öffentlichen als auch privaten Arbeitgebern.

Der eine Arbeitnehmer war bei der Stadt Wuppertal, der Arbeitnehmer in der anderen Rechtssache bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt.  Beide  „Anspruch auf finanzielle Vergütung für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub vererblich – Erben können von ehemaligem Arbeitgeber Zahlung verlangen“ weiterlesen

Arbeitnehmer darf seine erworbenen Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub nicht automatisch deshalb verlieren, weil er keinen Urlaub beantragt hat

Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Urteile  v. 06.11.2018 – Rechtssachen C-619/16 und C-684/16– Quelle: EuGH – Pressemitteilung – Nr.: 165/18 vom 06.11.2018

Der EuGH hat mit den beiden Urteilen entschieden, dass ein Arbeitnehmer die ihm gemäß dem Recht der Europäischen Union zustehenden Urlaubstage und folglich seinen seinen Anspruch auf die finanzielle Vergütung (Abgeltung) für den nicht genommenen Urlaub nicht schon automatisch deshalb verliert, weil er vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses  oder im Bezugszeitraum keinen Urlaub beantragt hat. Der Arbeitnehmer kann aber dieser Ansprüche verlustig gehen, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer – beispielsweise durch angemessene Aufklärung – tatsächlich in die Lege versetzt hat, die fraglichen Urlaubstage zu nehmen. Das hat der Arbeitgeber, sei es ein öffentlich rechtlicher oder ein privater Arbeitgeber, zu beweisen.  In der Rechtssache

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BGH bejaht Anspruch eines Neuwagenkäufers auf Ersatzlieferung eines mangelfreien Fahrzeugs

BGH, Urt. v. 24.10.2018 – Az.: VIII ZR 66/17 –Quelle: BGH – Pressemitteilung – Nr.: 169/2018 vom 24.10.2018

Der vom Kläger bei der Beklagten gekaufte und im Dezember 2012 gelieferte BMW X3 xDrive20 (KP 38.265,- €) war mit einem Schaltgetriebe und einer Software bestückt, die bei drohender Überhitzung der Kupplung eine Warnmeldung einblendet. Ab Januar 2013 erschien diese Warnmeldung im Display des Autoradios mehrfach und forderte den Fahrer auf, den Pkw vorsichtig anzuhalten und die Kupplung bis zu 45 Minuten abkühlen zu lassen. Trotz mehrfacher Werkstattaufenthalte in einer Niederlassung der Beklagten, trat diese Warnmeldung auch danach wiederholt auf, so dass der Kläger von der Beklagten im Juli 2013 die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs verlangte. Die Beklagte teilte dem Kläger u. a. mit, er müsse das Fahrzeug gar nicht anhalten, die Kupplung könne auch im Fahrbetrieb abkühlen. Während des bereits laufenden Rechtsstreits gab der Kläger den streitgegenständlichen Pkw anlässlich eines Kundendienstes in eine Werkstatt der Beklagten, die im Prozess dann behauptete, während des Kundendienstes sei ein zur Verfügung stehendes Software-Update mit einer korrigierten Warnmeldung aufgespielt worden. Das Oberlandesgericht

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