Aegis Fund Ltd. • Hohe Verluste bei Anlegern • Schadensersatzklage eingereicht
Aegis Fund Class - C als sichere Anlage erworben?
Aegis Fund Ltd. - eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Limited - mit Sitz in Nassau auf den Bahamas und einer Niederlassung in Thessaloniki, Griechenland, hat Fondsanteile an der "AEGIS Fund Class - C", im Prospekt auch als Beteiligung an der Aegis Fund Ltd., Hedgefonds oder alternatives Investment bezeichnet, öffentlich vertrieben und sich dabei auch über das Internet gezielt an Verbraucher gerichtet. Eine Erlaubnis nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz) wie auch einen vom Auslandsinvestmentgesetz und später dann vom Investmentgesetz geforderten Repräsentanten im Inland hatte Aegis nicht. Öffentlich - wie z.B. über das Internet - hat Aegis sich auch als Kapitalanlagegesellschft bezeichnet.
Was mit den Anlegergeldern letztlich passiert ist, ist unklar. Prüfberichte oder Abschlüsse liegen bis heute nicht vor. Anfang Januar 2007 erhielten Anleger dann plötzlich die Mitteilung, dass Rückzahlungen - auch für bereits zum 31. Dezmeber 2006 zurückgegebene Anteile - ausgesetzt worden seien. Später teilte Aegis dann mit, dass Liquiditätsprobleme bestünden und bereits im Jahr 2005 erhöhte Anteilsrückgaben die Bedeutung einer notleidenden Festgeldnote ins Existenzielle gesteitgert hätten. Trotzdem soll der Rücknahmepreis im Dezember 2006 noch über 145 € je Anteilsschein betragen haben. In den Intermationenschriften von Aegis ist eine Anlage in Aegis - Funds als durchweg sicher, stabil, renditeorientiert und kontinuierlich wachsend dargestellt worden, in der Mitteilung von Oktober 2005 wird der Wert je Anteilssschein mit sogar mit über 170 € ausgewiesen. Der Präsident Herr William J. Gianopolus selbst hat Beteiligungen in Aegis in den Infomationsschriften als sicher, solide, stabil und stetig im Wert steigend, dargestellt. Anleger die auf diese Verlautbarungen vertrauten, haben nun den größten Teil des angelegenten Geldes verloren. Laut eigenen Angaben hat Aegis die Anlegergelder nicht den Angeben im Prospekt entsprechend verwendet.
Ob die von Aegis in Deutschland eingesetzten Beratungsfirmen überhaupt etwas über Aegis und deren Geschäfte wussten, wird sich in den Verfahren klären. Es spricht vieles dafür, dass die Beratungsfirmen die Anleger nicht umfassend informiert und aufgeklärt haben und es sich um Fälle von Falschberatung handelt. Für die Firmen davon, die sich nicht ganz den Vorschriften des KWG unterworfen hatten, sollte die kurze Verjährungsfrist des § 37 a WpHG nicht gelten, so dass ausgehend z.B. von der Kenntnis des Anlegers über die Falschberatung Anfang 2007 auch solche Anleger die Geltendmachung von Schadenserstzansprüchen prüfen lassen sollten, die vor dem Jahr 2006 Anteilscheine erworben haben. Hierbei kommen Ansprüche gegen die Berater, Vermittler, Aegis und auch den Präsidenten in Betracht.
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