Gründung von Start-up-Unternehmen

Sie wollen ein Unternehmen gründen und mit Gewinnerzielungsabsicht selbständig auf dem Markt auftreten? Damit Sie Ihre Ideen und Ihre Konzepte – ggf. mit Investoren – von Anfang an sicher umsetzen, ist eine Beratung bereits vor Beginn der Unternehmung und vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit ratsam, denn es gibt viele rechtliche Risiken, die zu einer Haftung und im schlimmsten Fall zu einem Verlust der Investitionen führen können. Deshalb ist für die erfolgreiche Umsetzung eine frühzeitige Weichenstellung wichtig, wobei – unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung – insbesondere Folgende Punkte in der Beratung Berücksichtigung finden:

  • Welche Gesellschaftsform ist für die Unternehmung die richtige? Es nicht immer erforderlich, eine Gesellschaft zu gründen und neben den aufzuwendenden Gründungskosten erhebliche finanzielle Mittel zu binden, wenn die Aufnahme der Geschäftstätigkeit als natürliche Person sinnvoll ist oder eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) zum Beginn genügt.
  • Besteht die Möglichkeit und ist es sinnvoll, Investoren als Kapitalgeber (Venture Capital) einzubinden?
  • Welche steuerlichen Auswirkungen haben die verschiedenen Formen der Unternehmensgründung, welche Steuern fallen an? Wie unterscheidet sich die steuerliche Belastung der jeweiligen Unternehmensform?
  • Prüfung der Erforderlichkeit und Möglichkeit des Schutzes von Rechten (z. B. Marke) und Vermeidung von Schutzrechtsverletzung bestehender Schutzrechte.
  • Sind Genehmigungen oder Anzeigen bei Behörden zu beantragen oder einzureichen? Bestehen berufsrechtliche Regelungen, die zu beachten sind?
  • Entwurf oder ggf. Prüfung von Verträgen (z. B. Arbeitsverträge, Geschäftsraummietverträge, Lieferanten- oder Lizenzverträge).
  • Ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sinnvoll? Wenn ja, werden diese bedarfsgenau erstellt, das sowohl beim B2B als auch im B2C Geschäft.
  • Ist der Vertrieb über das Internet (Online-/Mobile Business) rechtsicher gestaltet und insbesondere im B2C – Geschäft alle gesetzlichen Vorgaben im Fernabsatzrecht (§§ 312b ff. BGB – Verbraucherschutz) bei der Gestaltung des Online-Shops beachtet?