Maklerrecht, Recht der Handelsvertreter

Beratung und Vertretung von Handelsvertretern, Versicherungsmaklern, Immobilienmaklern, Mehrfachagenten, Maklerpools oder Vertriebsplattformen.

  • Entwurf, Prüfung und Verhandeln Ihrer Verträge und Beratung bei der Vertragsdurchführung (z. B. Gebietsstreitigkeiten).
  • Vertretung außergerichtlich und vor ordentlichen Gerichten und auch vor Schiedsgerichten (z. B. Unstimmigkeiten im Buchauszug und Differenzen bei der Berechnung von Provisionen und Karenzentschädigungen).
  • Sie haben das Vermittlervertragsverhältnis (Versicherung, Bausparkasse, Anlagevermittlung) beendet und das Unternehmen hat eine negative Beendigungsmitteilung in das Datensystem der Auskunftstelle über Versicherungs-/Bausparkassendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V. (AVAD) gegeben, die Sie für unberechtigt halten? Mit dem Einspruch gegen den unzutreffenden Inhalt wird die Sperrung durchgesetzt.

Sie sind Kunde eines Maklers oder Vermittlers? Sie können die Höhe der Provision nicht nachvollziehen oder möchten sich von der vertraglichen Bindung befreien? Auch Sie werden dabei beraten und ggf. Vertreten und nach Prüfung unberechtigte Forderungen abgewehrt. wenn möglich, die vertragliche Bindung z. B. durch Kündigungserklärung beendet.