Immofinanzgruppe - Österreich - nachträgliche Korrektur der AG Bilanz für 2007/08
Immofinanz AG macht aus Gewinn Verlust. Die durch Fehlspekulationen und dubiose Finanzströme in die Schieflage geratene Immobilienaktiengesellschaft muss ihre AG-Bilanz für 2007/08 im Nachhinein korrigieren, es wird aus einem Bilanzgewinn von 189,50 Mmio. Euro im korrigierten Abschluss ein Bilanzverlust von 71,1 Mio. Euro. Als Folge hat der Gewinnverwendungsbeschluss der Immofinanz vom September 2008 keine Basis. Grund sei die nicht gezahlte Ausschüttung der Tochter über 269,6 Mio. Euro, was erst bei Abschlussarbeten zum Stichtag 30. April 2009 aufgefallen sei. (Quelle: Börsenzeitung v. 25.07.2009) Laut Adhoc-Mitteilung der Immofinanz vom 24.07.2009 handelt es sich um eine aktivierte phasengleiche Ausschüttungsforderung der Immofinanz AG gegenüber der Tochtergesellschaft IMMOAUSTRIA IMMOBILIEN ANLAGEN GMBH. So sei es bis zur Hauptversammlung am 23. September 2008 bei der Tochtergesellschaft zu einer dramatischen Verschlechterung der Finanzierungsmöglichkeiten gekommen, so dass bei der IMMOAUSTRIA IMMOBILIEN ANLAGEN GMBH die erforderliche Liquidität für die Zahlung der Dividende gefehlt habe. Es sei noch versucht worden, die Mittel durch Kapitalmaßnahmen zu beschaffen, aber die potentiell finanzierende Bank habe am 18. September 2008 die Verhandlungen abgebrochen. (Quelle: Adhoc-Mitteilung vom 24.07.2009, mitgeteilt durch DGAP)
Kommentar: Die Adhocmitteilung der Emittentin Immofinanz AG offenbart, dass die unsolide Finanzstruktur und das Unvermögen zur Auszahlung der Diviende durch fremdfinanzierte Mittel unter Einschaltung eines Kreditinstitutes finanziert werden sollten. Was von der jetzigen Mitteilung zu halten ist, zeigt die Adhocmitteilung zur Nichtzahlung der Dividende vom 23.10.2008, in der mitgeteilt worden ist, dass der Ausschüttungsbeschluss vom 23.09.2008 über eine Dividende in Höhe von 0,40 Euro nicht mit dem Aktiengesetz vereinbar sei und daher der Vorstand die Nichtausschüttung der Dividende beschlossen habe.
Anlagern, die aufgrund z.B. der Adhocmitteilung zum positiven Jahresergebnis 2007/2008 vom 29.08.2008 (DGAP) Wertpapiere der Immofinanz AG erworben haben, sollten die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen u.a. nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) prüfen lassen, das aufgrund der Zulassung der Aktien an der Frankfurter Wertpapierbörse zur Anwednung gelangt. Ansprüche Verjähren dabei innerhalb eines Jahres von dem Zeitpunkt an, von dem der geschädigte Anleger von der Unrichtigkeit oder Unterlassung Kenntnis erlangt, spätestens nach drei Jahren.
Systematische Falschberatung?
Laut Medienberichten werfen österreichische Verbraucherschützer dem Finanzdienstleister AWD vor, dass es zu einer systematischen Falschberatung mehrerer tausend Anleger gekommen sei, indem den Anlegern Aktien der Immofinanz AG und Immoeast AG als "mündelsicher", d.h. mit sehr geringem Risiko, verkauft worden seien. AWD weist die Vorwürfe zurück (F.A.Z. v. 04.07.2009).
Seit dem Kurshoch in der esten Jahreshälfte 2007 bei über 12,00 € liegt der Kurs der Immofinanzaktie nach dem Einbrüchen mittlerweile wieder über einem Euro - ähnlich stellt sich der Kursverlauf der Immoeast Aktie dar - ob sich der Kurs dieser Aktien jemals wieder nennenswert erholt, ist allerdings fraglich.
Ob und in welchem Umfang Anleger in Deutschland davon betroffen sind, ist noch nicht offenbar. Sofern Anleger Aktien dieser Gesellschaften als "mündelsicher" bzw. sehr risikoarm verkauft worden sind, sollten diese Anleger ihren Fall rechtlich prüfen lassen und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend machen. |