Sie wollen eine Gesellschaft gründen, sich wirtschaftlich betätigen?
Dann ist es unerlässlich, vorher genau zu prüfen, welche Rechtsform für Sie und die wirtschaftlichen Ziele, die Sie verfolgen, die zweckmäßigste ist. Dabei besteht grundsätzlich die Wahl zwischen der Rechtsform der Personengesellschaft (OHG, GmbH & Co. KG oder GmbH & Co. KG OHG) auf der einen Seite und der Kapitalgesellschaft (GmbH, AG oder GmbH & Co. KGaA) auf der anderen Seite. Daneben bestehen noch Beteiligungsformen der Stillen Gesellschaft (typisch oder atypisch). Bei bereits bestehenden Gesellschaften kann in Bezug auf das Steuerrecht mit den Unterschieden hinsichtlich der Besteuerung und den Steuersätzen je nach Sachlage ein Wechsel der Rechtsform durch Umwandlung zu prüfen sein. Hervorzuheben sind auch die Unterschiede in Bezug auf die Möglichkeiten von Entnhamen und Ausschüttungen.
Die falsche Wahl der Rechtsform, unwirksame Vertragsklauseln oder unwirksame Beschlüsse können erhebliche finanzielle Folgen haben (z.B. Kapitalaufbringung, Kapitalerhöhung oder eine steuerrechtlich nicht anerkannte Pensionszusage an Gesellschaftergeschäftsführer). Diese Risiken gilt es im Vorfeld auszuschalten.
Die Wahl der Rechtsform bestimmt auch die Art der Einkünfte (Kapitalvermögen / Gewerbebetrieb).
Das Gesellschaftsrecht ist stark mit anderen Rechtsgebieten verknüpft. So insbesondere mit dem Steuerrecht, Handelsrecht und z.B. im Rahmen der Unternehmensnachfolge insbesondere mit dem Erbschaftssteuerrecht (jetzt mit der Möglichkeit der Steuerbefreiung bei der Übertragung unternehmerischer Vermögen – siehe auch unter Steuerrecht).
Als Geschäftsführer oder auch Vorstand haben Sie zahlreiche Pflichten zu erfüllen und unzählige Vorschriften zu beachten und einzuhalten, z.B. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Kapitalerhaltung und Offenlegung der Jahresabschlüsse. Verstöße gegen diese Vorschriften können Haftungspflichten nach sich ziehen sowie als Ordnungswidrigkeit oder gar strafrechtlich geahndet werden. Das gilt es zu vermeiden.