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Aktienrechtsnovelle 2011 - Die Bundesregierung will die Unternehmensfinanzierung flexibilisiseren und für mehr Transparenz bei nichtbörsennotierten Unternhemen sorgen. Die wesentlichen Eckpunkt der "kleinen" Aktienrechtsnovelle sind:

  • Namensaktien sollen für nichtbörsennotierte Aktiengesellschaften als die alleinige Aktiengattung vorgeschrieben werden, Hintergrund ist der Vorwurf der FATF (Financial Action Task Force - eine von den G7 eingesetzte Organisation), die deutsche Inhaberaktie führe bei nichtbörsennotierten Gesellschaften zur Intransparenz der Eigentümerverhältnisse und damit zur Ermöglichung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung.
  • Einführung eines Wandlungsrechts bei Wandelschuldverschreibungen für die Emittenten. Damit soll die Umwandlung von Schulden in Eigenkapital erleichtert werden.
  • Schaffung der Möglichkeit, Vorzugsaktien auch ohne Nachzahlungsanspruch auszugeben, damit die Anerkennung als Kernkapital möglich ist.
  • Relative Befristung von Nichtigkeitsklagen, um dem Phänomen der missbräuchlich nachgeschobenen Nichtigkeitsklagen zu begegnen, mit denen Opponenten die mit dem ARUG (Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrichtlinie) erreichte Beschleunigung des Freigabeverfahrens gefährden.
  • Einführung öffentlicher Aufsichtsratssitzungen bei nichtbörsennotierten kommunaler Aktiengesellschaften.

(Quelle : BMJ, Referentenentwurf v. 02.11.2010)

Hauhaltsbegleitgesetz 2011 von Bundestag verabschiedet Der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 (BT-Drs. 17/3030, BT-Drs. 17/3361) wurde am 28.10.2010 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Der Gesetzentwurf wurde in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 17/3406) angenommen. Das Gesetz hat folgende Schwerpunkte:

  • Luftverkehrssteuergesetz, Energie- und Stromsteuergesetz (umweltgerechtes Verhalten)

  • Insolvenzordnung (Rolle der Öffentlichen Hand im Insolvenzverfahren soll gestärkt werden - Fiskus)

  • Sozialgesetze (Zuschlag bei Wechsel von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II entfält, keine Versicherungspflicht der Leistungsbeziehr von Arbeitslosengeld II zur gesetzlichen Rentenversicherung, Steichung des Elterngeldes von Arbeitslosengeld II Empfängern)

Jahressteuergesetz 2010 Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2010 (BT-Drs. 17/2249, BT-Drs. 17/2823) wurde am 28.10.2010 im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 17/3449) angenommen.

DasDas Jahressteuergesetz 2010 sieht neben zahlreichen Änderungen die weitergehende Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaften vor, nämlich

  • rückwirkende Gleichstellung zum 01. August 2001 mit der Ehe im   Erbschaftsteuerrecht
  • Gleichstellung im Grunderwerbsteuerrecht.

Weiter folgt der Gesetzgeber den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers, das wieder leichter steuerlich absetzbar ist. Bedingung ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Neuregelung gilt rückwirkend für alle noch offenen Fälle von 2007 an.

 

Im Umsatzsteuerrecht wird die umgekehrte Steuerschuldnerschaft erweitert, bei der, anders als in der Regel, der Abnehmer bzw. Leistungsempfänger die Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen hat. Die Erweiterung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft betrifft

  • Lieferung von Industrieschrott
  • Lieferung von Altmetallen
  • Lieferung sonstiger Abfallstoffe
  • Leistungen von Gebäudereinigern.

Link zum Gesetz:

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_82/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Gesetze__Gesetzentwuerfe/Referentenentwuerfe/Jahressteuergesetz-anl,templateId=raw,property=publicationFile.pdf

Kfz-Sektor - Neue Wettbewerbsreglungen von EU-Komission am 01. Juni 2010 in Kraft getreten

Verbraucher können künftig ihre Fahrzeuge auch in freien Werkstätten reparieren lassen, ohne dass sie ihre Gwährleistungsansprüche verlieren. Das gilt aber nicht für solche Reparaturen, für die der Hersteller selbst aufkommt und die unter die Gewährleistung fallen, deren Ausführung kann der Hersteller in einer Vertragswerkstatt verlangen. Hervorzuheben ist, dass die geänderten Regelungen einen besseren Zugang der freien Werkstätten zu Reparaturinformationen und zu Ersatzteilen beinhalten (Quelle: Pressemitteilung der EU-Komission Nr. 619 v. 27. Mai 2010).

Hintergrund:

Durch Gruppenfreistellungsverordnungen werden bestimmte Gruppen von Vereinbarungen, die die in diesen Verordnungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen, vom Verbot wettbewerbsbeschränkender Geschäftspraktiken freigestellt, das in Artikel 101 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist. Die bisherigen Regeln für den Kfz-Sektor (Verordnung 1400/2002) wurden 2002 angenommen und sind am 31. Mai ausgelaufen. Vor der Annahme der neuen Regeln führte die Kommission eine umfassende Konsultation durch.

Teilzeitwohnrechteverträge (Time-Sharing) - Bundesministerium der Justiz hat Referententwurf zur Änderung der §§ 481 ff. BGB in Umsetzung der Richtlinie 2008/122/EG vorgelegt

Ziel ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes, daher sollen künftig nicht nur die klassischen Teilzeitwohnrechte (Wohnung) erfasst werden, sondern auch diesen ähnliche Verträge, wie Verträge über langfristige Urlaubsangebote. Darüber hinaus sollen auch Vermittlungs- und Tauschsystemverträge von den neuen Regelungen erfasst werden und auch erforderliche Änderungen in der BGB-InfoV eingfügt werden.

Verbraucherkreditrecht - Widerrufsinformation als Pflichtangabe im Vertrag nach gesetzlichem Muster

Aufgrund der Verbraucherkredit-Richtlinie (2008/48/EG) sind auf dem Gebiet der Darlehens-, Teilzahlungs-, Finanzierungsleasings- und anderer Vertäge zwischen Unternehmen und Verbrauchern vom Gesetzgeber durch das Richtlinienumsetzungsgesetz zahlreiche Änderungen erfolgt. Nun wird durch ein erneuetes Änderungsgesetz ein neues Muster über die Information des Rechts zum Widerruf der Vertragserklärung in Art. 246 EGBGB (Einfürhungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) eingefügt. Dieses Muster der Widerrufsbelehrung wird dann Gesetzeskraft haben, im Unterschied zu der alten Widerrufsbelehrung in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 und 3 der BGB-InfoV (VO über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht).

So der Entwurf des Gesetzes zur Einführung einer Musterinformation für Verbraucherdarlehensverträge, zur Änderung der Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen und zur Änderung des Darlehensvermittlungsrechts (BT-Drucksache17/1394), tritt voraussichtlich noch im Sommer 2010 in Kraft.

Bereinigung von Bundesrecht - Kabinettsbeschluss v. 21.04.2010 - Mit Kabinettsbeschluss vom 21. April 2010 wurde eine Bereinigiung von Bundesrecht festgeschrieben. Vorschriften aus der Zeit kurz vor und und kurz nach der Gründung der Bundesrepublik sowie um die 900 noch vorhandene reichsrechtliche Begriffe und gegenstandlos gewordenes Übergangsrecht aus dem Einigungsvertrag werden demnach aufgehoben.

Anwalt und Mandant - Vertrauensschutz - Bundesjustizministerin Sabine Leutheuer-Schnarrenberger zum Kabinettsbeschluss eines Gesetzesentwurfs zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu Rechtsanwälten im Strafprozessrecht - Besserrer Schutz der Bürger, die bei ihrem Anwalt um Rat und Hilfe suchen, vor staatlichen Überwachungsmaßnahmen. Der Schutz dieses Vertrauens muss für jede anwaltliche Beratung gelten und darf nicht durch eine künztliche Differenzierung zwischen Strafverteidigung untergragen werden. Dies auch deshalb, so die Bundesjustiizministerin, weil Rechtsgebiete wie etwa das Wirtschaftsrecht und das lvenzrecht eng mit strafrechtlichen Fragen verwoben sind und sich nicht eindeutig von einander abgrenzen. Die freie und ungehinderte Kommunikation des Mandanten mit allen seinen Anwälten - nicht nur mit seinem Strafverteidiger - soll künftig von staatlicher Ausforschung ferngehalten werden, so die Bundesjustizminsiterin...(Quelle: Pressemitteilung  Bundesministerium vom 31.03.2010).

Neues Umwandlungsrecht geplant - Vereinfachung der Hauptversammlungsvorbereitung vorgesehen sowie Neuerungen bei der Verschmelhzung einer Mutter- mit ihrer Tochtergesellschaf gepalnt: Bei Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft - Verzicht auf Hauptversammlungsbeschluss weitergehende als bisher möglich / Modifizierung des Sqeeze-out vorgesehen, bei Verschmelzung einer 90%igen Toochtergesellschaft auf die Muttergesellschaft (Quelle: Meldung NJW Heft13/2010 - Bezug Meldung BMJ v. 15.03.2010).

Neues UWG bekannt gemacht - Neues Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb in der seit dem 04.08.2009 geltenden Fassung bekannt gemacht. Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen wurde als wesentlche Änderung der Wortlaut des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG angepasst, nach dessen Wortlaut nun für die Zulässigkeit einer Werbemaßnahme gegenüber einem Verbraucher nicht mehr nur einer bloßen Einwilligung bedarf sondern einer vorherigen ausdrücklichen Einwilligung des Verbrauchers (BGBI I 2009, 2413).